
Amnesty International fordert die marokkanischen Behörden auf, das neue Gesundheitsgesetz nicht dazu zu benutzen, Menschenrechtsaktivisten, Bürgerjournalisten und andere zu verfolgen, wenn sie die Corona-Maßnahmen der Regierung friedlich kritisieren.
Am 23. April 2020 verabschiedete das marokkanische Parlament ein neues Gesetz (Nr. 2.220.292), das den gesundheitlichen Notstand erklärt. Das Gesetz stellt es unter Strafe, wenn jemand “gegen Anordnungen und Entscheidungen der Behörden verstößt” oder diese Entscheidungen durch “Texte, Veröffentlichungen oder Fotos” “behindert”. Wer gegen das Gesetz verstößt, kann drei Monate Haft und eine Geldstrafe von über 100 Euro bekommen.
Kritiker strafrechtlich verfolgt
Kaum zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes sind bereits 91.623 Personen wegen Verstoßes gegen das Gesetz strafrechtlich verfolgt worden. Mindestens 558 von ihnen befinden sich noch immer im Gefängnis. Unter den Verhafteten befinden sich mindestens fünf Menschenrechtsaktivisten und Bürgerjournalisten. Sie werden strafrechtlich verfolgt, weil sie angeblich “Menschen dazu angestiftet haben, Entscheidungen der Behörden während des Gesundheitsnotstands zu verletzen”.
Die Tatsache, dass die marokkanischen Behörden Menschen inhaftieren, wenn sie sich nicht an die Corona-Regeln halten, ist übertrieben”, sagt Amna Guellali von Amnesty International. Das Gesetz kann nicht dazu benutzt werden, die Menschen zum Schweigen zu bringen, wenn sie den Umgang der Regierung mit der Corona-Krise kritisch sehen. Das ist kein Verbrechen. Angesichts des hohen Risikos, sich in Gefängnissen und Haftanstalten mit dem Coronavirus zu infizieren, wird die öffentliche Gesundheit noch stärker gefährdet, wenn noch mehr Menschen inhaftiert werden”.
Amnestie: Anklage unbegründet
Amnesty untersuchte den Fall von fünf Aktivisten und Bürgerjournalisten, die aufgrund von Berichten in den sozialen Medien verhaftet wurden. Sie wurden nach dem Gesundheitsgesetz und dem Strafgesetzbuch wegen “Beleidigung öffentlicher Einrichtungen” angeklagt. Einige wurden auch beschuldigt, “falsche Informationen zu verbreiten”. Beide Anklagen sind völkerrechtlich nicht anerkannt. Amnesty prüfte alle Berichte, die als Beweismittel vorgelegt wurden, fand aber nichts, was darauf hindeutet, dass die fünf andere zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufstachelten. Sie machten lediglich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch.
Verfolgt wegen Aussagen
Am 17. April verhaftete die Polizei Mohamed Bouzrou und Lahssen Lemrabti, Bürgerjournalisten, die auch die Facebook-Seite Fazaz24 verwalten. Diese Seite hat etwa 29.000 Anhänger. Ein dritter Mitarbeiter von Fazazaz24, Mohamed Chejii, wurde zwei Tage später verhaftet und am nächsten Tag wieder freigelassen. Er wird weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Die drei sind mit zwei Facebook-Nachrichten beauftragt worden. Die erste Botschaft, die auf anderen Medien verbreitet wurde, ist ein Video eines alten Mannes, vermutlich eines Taxifahrers aus Khenifra im Norden des Landes. Er bittet die lokalen Behörden verzweifelt um Hilfe und sagt, er sei einer der vielen Menschen, die wegen der Abriegelung kein Geld verdienen können. Der zweite Bericht spricht von “Vetternwirtschaft” und der ungleichen Verteilung der Hilfe unter den Bewohnern von Khenifra durch die lokalen Behörden. Die drei sollten am 8. Juni vor Gericht erscheinen.
Am 27. April verhaftete die Polizei Omar Naji in Nador, einer Stadt in der Rif Region. Er ist der örtliche Vertreter der führenden Menschenrechtsorganisation l’Association Marocaine des Droits de l’Homme (AMDH). Die Polizei ließ ihn am nächsten Tag frei, nachdem er eine Kaution von knapp über 900 Euro hinterlegt hatte. Die Anklage gegen ihn bezieht sich auf eine Facebook-Nachricht vom 20. April, in der er die Art und Weise kritisierte, in der die Behörden in Nador Waren von Straßenhändlern beschlagnahmt haben. Die erste Anhörung seines Prozesses war für den 2. Juni angesetzt, wurde aber auf den 14. Juli verschoben.
Am 15. Mai wurde auch der Aktivist Abdessadek Benazzouzi im Zusammenhang mit zwei Facebook-Nachrichten verhaftet. Darin berichtete er über das, was Benazzouzi als “Menschenrechtsverletzungen” bezeichnete, wie z.B. “Vetternwirtschaft” bei der Verteilung von Hilfsgütern während der Corona-Krise, den Mangel an öffentlichen Dienstleistungen und die Marginalisierung der Jugend bei der Zahlung von Entschädigungen. Im zweiten Bericht ging es darum, dass die lokale Bevölkerung die Behörden um mehr Hilfe bat. Er kritisierte die Behörden dafür, dass der Staat mit “Repression” und “Einschüchterung” reagiere. Der Prozess gegen Benazzouzi ist für den 18. Juni geplant.für den 18. Juni angesetzt.
Appell von Amnesty
Amnesty International fordert die marokkanischen Behörden auf, alle Personen, die wegen Äußerungen ihrer Meinung inhaftiert sind, unverzüglich freizulassen. Darüber hinaus müssen alle Anklagen gegen Personen, die wegen Nichteinhaltung des Ausnahmezustands unrechtmäßig verfolgt werden, fallen gelassen werden.
Wir fordern die Behörden auch auf, dafür zu sorgen, dass die Durchsetzung des Gesundheitsgesetzes die Menschen nicht daran hindert, über Dinge zu sprechen oder zu berichten, die ihnen am Herzen liegen, da dies das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Dazu gehört auch das Recht, die Politik der Regierung und koronare Maßnahmen zu kritisieren.
Quelle: https://www.amnesty.nl/actueel/marokko-stop-met-het-vervolgen-van-activisten-op-basis-van-de-nieuwe-gezondheidswet?utm_source=nieuwsbrief&utm_medium=email&utm_campaign=corona6&utm_content=20200612